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Für den 29.02.2016 hatte das Sozialgericht Dortmund zu einem Pressegespräch geladen, um über die Arbeitsergebnisse des vergangenen Jahres zu berichten.
58 Richter und Richterinnen sind damit betraut über sozialrechtliche Klagen von 3.393.781 Einwohnern aus den Kreisen Unna, Soest, Siegen, Olpe, den Ennepe-Ruhr-Kreis, den Hochsauerlandkreis und den Märkischen Kreis sowie die Städte Dortmund, Hamm, Bochum und Hagen zu entscheiden.
Dabei sind auch die Facetten der einzelnen Rechtsgebiete weit gefächert. Mit 19 Kammern nimmt die Grundsicherung für Arbeitsuchende den breitesten Raum ein, gefolgt vom Schwerbehindertenrecht. Dann folgen Krankenversicherung und Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten mit je 9 Kammern.
Auf insgesamt 16.799 Klagen und Eilverfahren bezifferte das Gericht die Neuzugänge 2015 und schließt das Jahr mit einem unerledigten Bestand von 21.566 Klagen ab. Und das obwohl insgesamt 17.260 Klagen für erledigt erklärt werden konnten. Der Rückstand konnte ein wenig aufgearbeitet werden.
„Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug im letzten Jahr 16,2 Monate, bei Hartz IV Klagen 15,4 Monate. Eilsachen wurden in knapp anderthalb Monaten entschieden. Auch alte Verfahren werden seit einem Jahr vorrangig erledigt, um auf Dauer die Verfahrenszeiten zu senken.“
Kampf gegen Verfahrensstau - Sozialgericht Dortmund sitzt auf 21.566 Fällen
Dazu hieß es, dass seit 2014 zwei Bestandskammern eingerichtet worden seien, die „freiwillig nur Altbestände aus den Jahren 2009 bis 2011“ abarbeiteten. Eine Rückfrage, ob „Freiwilligkeit“ hier gleichbedeutend sei mit „ehrenamtlich“, wurde mit wohlwollendem Lachen beantwortet.
Die nächsten Klagewellen zeichnen sich ab
In den kommenden Monaten erwartet das Gericht einen neuen Anstieg der Klagen aus dem SGB II-Bereich. Die unterbliebene Anpassung der...