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Entscheidung im Bürgerhaushalt in Sachen „Kosten der Unterkunft“

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Mein Vorschlag im Bürgerhaushalt hat es auf Rang 38 geschafft. Für ein schwieriges und soziales Thema bewerte ich dies als Erfolg. Die Stadtverwaltung musste sich jetzt damit befassen. Viele haben meinen Vorschlag unterstützt. Leider konnten nur Gelsenkirchener abstimmen, ansonsten wären die „Pros“ mehr gewesen. Dennoch, Rang 38! Weiter unten werde ich die Entscheidung der Stadtverwaltung veröffentlichen. Aber zunächst noch Folgendes: Seit der Senkung der Kosten der Unterkunft ist von Februar 2015 – März 2016 im SGB II die Anzahl der Langzeitarbeitslosen um 1.564 in Gelsenkirchen gestiegen. Die Senkung der Kosten der Unterkunft im SGB bezieht sich auf Neuanträge, die seit Februar 2015 gestellt wurden. Die genaue Definition von „Neuantrag“ habe ich noch immer nicht. Gehören dazu auch ALG-II-Bezieher, die einer Saisonarbeit nachgehen? Muss ein Mensch einen Neuantrag stellen, wenn er nur 6 Monate bei einem Unternehmen arbeiten muss, welches den gesetzlichen Mindestlohn umgehen will? Nachweislich sind die Nebenkosten gestiegen. Von Beginn dieser Senkung versuchte ich von der Stadtpolitik und Verwaltung in Gelsenkirchen zu erfahren, wie man mit unvorhergesehenen Situationen am Wohnungsmarkt umgeht? Im Controlling redet man da von Wagnissen, in die Zukunft gerichtete Risiken. Das hat die Empirica-Studie, welche sich nur auf das Jahr 2013/2014 bezieht, nicht getan. Und dann standen die Flüchtlinge vor den Toren der Stadt. Hat die Stadtführung damit nicht gerechnet? Seit vielen Jahren ist bekannt, dass diese Situation eintreffen wird. Wer politische Verantwortung übernimmt, muss auch diese Situation mit einkalkulieren, zumal sich die Flüchtlingsentwicklung in der jüngsten Vergangenheit abzeichnete. Zwei Drittel der Flüchtlinge haben mittlerweile eine Wohnung gefunden. Wie geht man denn dann mit den...

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